Für Piloten mit vorhandener Lizenz (PPL-A mit Eintrag SEP oder TMG sowie Segelflugzeugführer) gibt es eine Reihe von Erleichterungen bei der Erlangung der UL-Lizenz. Eine Umschulung auf UL ist so relativ schnell und kostengünstig möglich!
BEWERBER MIT GÜLTIGER LIZENZ ALS FLUGZEUGFÜHRER (SEP /TMG)
keine Theorieausbildung notwendig
Technik und pyrotechnische Einweisung
Verhalten in besonderen Fällen
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor. Die Erfahrung hat gezeigt das 3-5 Std ausreichend sind
Es sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42 LuftPersV ) des Ausbildungshandbuches u.a. mit drei Alleinflügen zu erfüllen.
Um gemäß § 45 LuftPersV von der Lizenz Gebrauch machen zu können, muss zusätzlich ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung absolviert worden sein!
Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein ( LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)
Praxis-Prüfung durch Ausbildungsleiter
Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen.