Mit der Ausbildung zum Sportpiloten kannst Du ab 16 Jahren beginnen. Wenn Deinerseits alle Voraussetzungen (siehe ‚Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mit der Ausbildung zu beginnen?‘) erfüllt sind, melden wir Dich zur Ausbildung beim Deutschen Aero Club an. Die Ausbildung bei airos erfolgt in kompakten Ausbildungsabschnitten, die wir mit Dir vorab besprechen. Dazu gehören sowohl der theoretische als auch der praktische Unterricht. Wenn Du Dir noch nicht sicher bist, ob das UL-Fliegen das Richtige für Dich ist, dann vereinbare mit uns einfach einen Schnupperflug im Cockpit.
Um mit der Ausbildung beginnen zu können, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wir bieten die Ausbildung in kompakten Ausbildungseinheiten zu je 2-4 Tagen am Stück an, in Summe benötigst Du ca. 20-24 Unterrichtstage über einen Zeitraum von 2-5 Monaten für die Ausbildung zum Sportpiloten.
Die Ausbildungskosten liegen bei ca. € 8.000,–. Diese beinhalten die Kosten für den Theorieunterricht (60 Einheiten a 45 Minuten inkl. Lehrmaterial wie Lehrbücher, Flugkarten, Navigationsbesteck, Software etc.) sowie die praktische Ausbildung (30 Flugstunden mit Fluglehrer inkl. der erforderlichen Alleinflüge), Anmelde- und Prüfungsgebühren.
Bevor Du mit dem Fliegen beginnen kannst, ist eine fliegerärztliche Untersuchung auf Deine Flugtauglichkeit erforderlich. Man wird mit Dir einen Hör- und Lungentest machen. Ein EKG ist genauso Bestandteil der Untersuchung wie das Abtasten/Abhorchen der Organe. Bei der Erstuntersuchung musst Du auch ergänzend zum Augenarzt, der Deine Sehfähigkeit überprüft. Alles in Allem handelt es sich um einen allgemeinen Checkup, der nicht schaden kann.
Wenn Du Deinen Flugschein hast, muss der Fliegerarzt je nach Alter dann alle 60 bzw. 24 Monate aufgesucht werden, um das sog. ‚Medical‘ zu erhalten.
Die Gültigkeit der SPL-Lizenz ist im Gesetz in der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) geregelt.
LuftPersV Gesetz § 45 Abs. (2)
Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat.
In den 12 Stunden müssen mindestens 12 Starts und Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
Unsere Empfehlung:
Diese gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflugstunden sind nach unseren Erfahrungen wirklich ein Minimum. Wer mit einem sicheren Fluggefühl in der Luft unterwegs sein will, sollte mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum an Flugstunden fliegen.
Als Inhaber/Inhaberin der Sportpilotenlizenz kannst Du in der ganzen EU fliegen. Natürlich müssen entsprechende Luftverkehrsregeln der einzelnen Länder beachtet werden, wie z. B. die Aufgabe eines Flugplans.
Die Mitnahme von Passagieren erfordert neben dem SPL ist eine weitere Berechtigung, die sog. Passagierberechtigung. Diese kann erst nach Ausstellung der Lizenz erworben werden. Du musst fünf Überlandflüge, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometern in Begleitung eines Fluglehrers nachweisen. In einer praktischen Prüfung musst zeigen, dass Du mit Deinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllst.